Ambulante Krankenzusatzversicherung und Kostenerstattungsprinzip
Posted in Krankenversicherung on Mai 27th, 2009 by Steinberg81 – Comments Off Tags: KrankenzusatzversicherungEs gibt zahlreiche Angebote für eine ambulante Krankenzusatzversicherung. Doch diese Tarife sind nicht unbedingt miteinander zu vergleichen. Oftmals erstattet eine ambulante Krankenzusatzversicherung nicht mehr als die Eigenanteile der gesetzlichen Krankenkasse. Eine wesentlich bessere Behandlung, z.B. von Spezialisten oder Privatärzten ermöglicht eine solche ambulante Krankenzusatzversicherung nicht. Genausowenig ist damit eine Behandlung als Privatpatient möglich.
Anders verhält es sich bei einer ambulanten Krankenzusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Denn hier wird der gesetzlich versicherte vom Empfänger des Sachleistungsprinzip zum Privatpatienten. Der Arzt stellt dem Patienten beim Kostenerstattungsprinzip eine Privatrechnung. Die Krankenkasse erstattet von dieser höheren Rechnung allerding nicht den vollen Betrag. Insofern ist es wichtig, dass eine gute ambulante Krankenzusatzversicherung zum Kostenerstattungsprinzip abgeschlossen wird, die die nicht unerheblichen Restkosten bezahlt.
Die Vorteile für Patienten liegen auf der Hand. Durch das Kostenerstattungsprinzip und die ambulante Krankenzusatzversicherung erhält der Patient eine bevorzugte Behandlung beim Arzt und bei anderen Heilbehandlern. Wartezeiten oder das Nichtverschreiben wichtiger Heilbehandlungen, wie beispielsweise Massagen oder Krankengymnastik gehören dann der Vergangenheit an. Das beste ist, dass für den gesetzlich Versicherten kein Kostenrisiko besteht. Allerdings nur dann, wenn er wirklich zum Kostenerstattungsprinzip die richtige ambulante Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat, die eine Behandlung als Privatpatient übernimmt. So eine ambulante Krankenzusatzversicherung hat zwar ihren Preis, doch auf jeden Fall auch ihren Nutzen. Wichtig ist, dass das Kostenerstattungsprinzip erst dann beantragt wird, wenn bereits eine ambulante Krankenzusatzversicherung von einem Versicherer angenommen bzw. bestätigt wurde. Andernfalls besteht ein nicht unerhebliches Kostenrisiko für den Patienten, da das Kostenerstattungsprinzip bei der gesetzlichen Krankenkasse für mindesten zwölf Monate gewählt werden muss.
Wer diese Ratschläge beachtet, der hat beim nächsten Arzt- oder Facharztbesuch eine bevorzugte Behandlung sicher, sogar Privatärzte können in Anspruch genommen werden und werden auch von der ambulanten Krankenzusatzversicherung erstattet. Wer keine Rechnungen einreicht, z.B. weil er gesund ist, der profitiert ebenfalls, da die ambulante Krankenzusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip dann Beiträge zurückbezhalt an den Versicherungsnehmer.
