Betriebliche Altersvorsorge: Was passiert bei einem Jobwechsel?
Posted in Allgemeines Finanzen on November 21st, 2011 by notizzettel – Comments Off Tags: arbeitnehmer, betriebliche altersvorsorge, clearing-stelle, DGbAV, portabilität, übertragungDie betriebliche Altersvorsorge, eine der am besten geregelten deutschen Vorsorgemöglichkeiten, wird gleichzeitig von den Arbeitnehmern nicht in Gänze verstanden und löst bisweilen Bedenken aus. Vor allem bei einem Jobwechsel machen sich die Beschäftigten Gedanken über die sogenannte Portabilität, also Übertragbarkeit ihrer erworbenen Ansprüche. Dabei ist per Gesetz geregelt, dass und wie sie von einem Arbeitgeber zum nächsten mitgenommen werden. Da der Mechanismus aber tatsächlich komplex ist, sorgt innerhalb der DGbAV (Deutsche Gesellschaft betriebliche Altersvorsorge) eine Clearing-Stelle für den korrekten Ablauf.
Betriebliche Altersvorsorge und Jobwechsel - Aufklärung tut not
Dass die betriebliche Altersvorsorge der Portabilität unterliegt, muss sogar dringend kommuniziert werden - davon sind Stellen wie die DGbAV fest überzeugt. Denn laut Umfragen schließen viele Arbeitnehmer die immerhin staatliche geförderte betriebliche Altersvorsorge nur deshalb nicht ab, weil sie sich über die Portabilität ihrer Ansprüche nicht im Klaren sind. Auch die Unternehmen haben teilweise praktisch-technische Probleme bei der Umsetzung.
Beratung durch die Clearing-Stelle der DGbAV
Innerhalb der DGbAV sorgt die Clearing-Stelle sowohl für die Aufklärung der Arbeitnehmer um die betriebliche Altersvorsorge als auch für die Beratung der Unternehmen hinsichtlich der Portabilität. Letzten Endes kümmert sich die Clearing-Stelle auch um die Übertragung von Ansprüchen, die durch die betriebliche Altersvorsorge in einer Firma erworben wurden.
Das ist zwar im Gesetz verankert, aber praktisch nicht so einfach, denn es müssen sich die beiden Unternehmen - das alte und das neue des Arbeitnehmers - untereinander über die Übertragung verständigen. Hier gibt es verschiedene Vorgehensweisen und Modelle, und es werden Haftungsfragen aufgeworfen (was passiert beispielsweise im Insolvenzfall eines Unternehmens?)
Für den Arbeitnehmer können durch die Übertragung auch Kosten anfallen beziehungsweise ursprüngliche Rentenansprüche gemindert werden. Die DGbAV hat nun für die betriebliche Altersvorsorge eine Lösung entwickelt, die bei der Übertragung den Verwaltungsaufwand erheblich senkt und gleichzeitig die Haftungsrisiken von Arbeitgebern minimiert. Zudem schöpft der Arbeitnehmer trotz eines Unternehmenswechsels seine Ansprüche an die betriebliche Altersvorsorge maximal aus.
Die Vertretung und Verwaltung der Verträge übernimmt in diesem Fall für beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - die DGbAV Clearing-Stelle. Die Lösung wurde für einen Innovationspreis nominiert, den die deutsche Wirtschaft vergibt.
